– Eine geerbte Immobilie wird verkauft:
Wenn eine Immobilie verkauft wird, dass zuvor geerbt wurde, dann zahlen Sie auf den Gewinn durch Verkauf keine Einkommensteuer. Bei Anfall der Erbschaft wurde entweder Erbschaftssteuer bezahlt oder der Wert lag innerhalb der Freigrenze.
– Geschenkte Immobilie wird verkauft:
Das Gleiche gilt, wenn Sie die Immobilie geschenkt bekommen, also unentgeltlich erworben haben.
– Privates Veräußerungsgeschäft:
Ebenfalls ohne Besteuerung können Sie Ihre Immobilie verkaufen, wenn die Immobilie mindestens 5 Jahre in ihrem Eigentum stand. Der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung muss also mindestens fünf Jahre betragen. In Deutschland beträgt dieser Zeitraum 10 Jahre. Man spricht hier auch von der sog. Spekulationsfrist. Es handelt sich auch hier um die Einkommensteuer.