Das Türkische Immobilienrecht weist zahlreiche Unterschiede zum deutschen Recht aus. In der Türkei können Immobilien rechtswirksam nur im Grundbuchamt (tapu dairesi) vor dem Grundbuchbeamten (tapu memuru) übertragen werden. Erst nach Unterzeichnung der amtlich vorbereiteten Kaufurkunde (resmi senet) sind Sie Eigentümer. Deshalb geht man in der Türkei nicht zu einem Notar um einen Kaufvertrag zu unterschreiben!
Vor dem Kauf einer Immobilie in der Türkei ist es sinnvoll den grundbuchrechtlichen Bestand zu klären. Steht der Vertragspartner als Eigentümer im Grundbuch, ist das Gebäude im Grundbuch eingetragen, ist das Grundstück belastet, sind Wohn- und Nutzungsrechte (intifa hakkı) eingetragen, etc. ? Das gilt selbstverständlich auch bei Kauf eines Geschäftslokals, einer Ferienwohnung, Ferienhaus, Villa, schon fertiggestellt oder noch in der Bauphase. Die Recherche führen wir als türkische Rechtsanwälte (avukat) durch. Manchmal ist zum Beispiel noch der Erblasser eingetragen oder noch nicht einmal die Erbengemeinschaft. Wenn der Verkauf zügig umgesetzt werden soll ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Wir bearbeiten schwerpunktmäßig türkisches Immobilienrecht und haben in Istanbul, Antalya, Alanya, Izmir, feste Kooperationspartner / Türkische Anwälte (avukat) vor Ort.
Käufer und Verkäufer beantragen die Übertragung beim Grundbuchamt (umgangssprachlich tapu genannt) und müssen alle erforderlichen Dokumente einreichen. Dies übernehmen wir für Sie als Ihr Rechtsanwalt / avukat. Bei ausländischen Käufern fordert der Grundbuchbeamte unter Angabe des konkreten Grundstücks bei der zuständigen Militärverwaltung eine Genehmigung an. Es sei denn, die Immobilie wurde bereits an einen Ausländer verkauft. Erst wenn die Zusage beim Grundbuchamt eintrifft kann die Immobilie übertragen werden. Dies kann schon mal 1-3 Monate dauern. Wenn der Käufer die Ferienwohnung vorher reservieren möchte, kann er eine Anzahlung leisten. Oder es handelt sich um einen Neubau, der erst nach Fertigstellung übertragen werden soll. Dann kann ein Vorvertrag Sicherheit bieten.
Als weitere Voraussetzungen müssen u.a. die Unbedenklichkeitsbescheinigung (ilişiksizlik belgesi) des Finanzamts und die Steuerwertbescheinigung (belediye beyan değeri), der von der Gemeinde festgesetzt wird, vorliegen.
Der Teufel steckt im Detail, teilweise sind Todesfälle, die schon Jahrzehnte zurückliegen, den zuständigen Behörden in der Türkei nicht ordnungsgemäß gemeldet worden oder es wurden keine Erbschaftsteuererklärungen abgegeben; diese müssen dann nachgeholt werden.
Vor der Unterzeichnung trägt der Grundbuchbeamte die Details wie Kaufpreis in den Vertrag, der Verkäufer unterschreibt dort auch, dass er den Kaufpreis erhalten hat. Dieses Dokument ist in türkischer Sprache, der Immobilienkauf erfolgt nach türkischem Immobilienrecht.
Der Kaufpreis wird zumeist in bar gegeben oder auf ein Bankkonto eingezahlt. Es ist unseren Mandanten auch möglich eine Überweisung über das Anderkonto der Kanzlei in der Türkei zu tätigen.
Achtung: Die Erfahrung zeigt, dass Deutsche beim Kauf von Immobilien in der Türkei unnötig Risiken eingehen. Beachten Sie daher die Unterseite Tipps.
Erst wenn Sie im Grundbuch stehen sind Sie Eigentümer!
» Erwerbseinschränkungen für Ausländer:
Für ausländische Erwerber sieht das Türkische Immobilienrecht in wenigen Fällen Erwerbseinschränkungen vor, § 35 des Türkischen Grundbuchgesetzes.
» Beauftragung eines Immobilienmaklers
Wenn Sie einen Immobilienmakler benötigen können wir für Sie solche recherchieren und beauftragen.
» Beauftragung eines Rechtsanwalts
Wir können den Kauf, den Verkauf per Vollmacht durchführen, ohne dass Sie in der Türkei anwesend sein müssen. Für die Prüfung des Grundbuchs (tapu) und für die Recherche bedienen wir uns regelmäßig der Hilfe türkischer Anwälte (avukat). Wenn Sie über diese Informationen hinaus eine Beratung benötigen, nehmen Sie mit mir Kontakt auf.