Eingescannte Lichtbilder auf Vollmachten sind nicht ausreichend!
Februar 2018
Das zuständige Amt für Grundbuchangelegenheiten in Ankara „Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü / Yabancı İşler Dairesi Başkanlığı“ hat hinsichtlich der Anerkennung von Vollmachten aus Deutschland, die von einem deutschen Notar erstellt sind, entschieden, dass auch auf diesen ein Lichtbild im Original anzubringen ist. Ein Farbscan reicht nicht aus.